1. Der gesamte
Erlös der Auktion kommt der Berliner Aids-Hilfe e.V. zugute.
Die zur Versteigerung kommenden Werke sind Spenden benannter und
unbenannter Spender, weshalb auch kein Aufgeld erhoben wird.
2. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Werke können
vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Katalogbeschreibungen
sind keine zugesicherten Eigenschaften im rechtlichen Sinne. Die
Veranstalter übernehmen keine Haftung für Mängel
und die Vollständigkeit und Richtigkeit der Katalogbeschreibungen.
3. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des
Kataloges zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge
anzubieten oder zurückzuziehen.
4. Jeder Bieter hat vor Beginn der Auktion seinen Namen und seine
Anschrift anzugeben. Dies gilt auch, wenn er sich als Vertreter
an der Auktion beteiligt.
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In diesem Falle hat er zusätzlich
den Namen und die Anschrift des zu Vertretenden anzugeben. Im Zweifel
erwirbt der Bieter in eigenem Namen auf eigene Rechnung.
5. Um die Ausführung schriftlicher Gebote sicherzustellen,
müssen diese beim Versteigerer drei Stunden vor Auktionsbeginn
eingehen. Zur wirksamen Abgabe eines schriflichen Gebotes ist die
genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters sowie die Lot.-Nummer
(Positions-Nummer) erforderlich. Mit der Abgabe des Gebotes muss
eine Telefonnummer angegeben werden, unter welcher der Bieter regelmäßig
zu erreichen ist.
6. Aus technischen Gründen können während der Auktion
keine telefonischen Gebote gemacht werden.
7. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf an den Höchstbietenden
und verpflichtet zur Abnahme.
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8.
Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr für nicht
zu vertretende Verluste und Beschädigungen auf den Ersteigerer
über. Das Eigentum an den ersteigerten Sachen geht erst mit
vollständigem Zahlungseingang an den Erwerber über.
9. Die Abgabe eines Gebotes bedeutet die Anerkennung dieser Versteigerungsbedingungen.
Es gilt die „Salvatorische Klausel”. |
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